Praxis für Physiotherapie und Fitnessstudio in Darmstadt (Arheilgen)

Ganzheitliche Therapiemaßnahmen, Rehabilitation, Naturheilpraxis, gesundes Training & Wellness



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Patienteninformation

Sehr geehrte Patient:innen,

 

unsere Praxis ist eine Bestell- bzw. Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir, wie mit Ihnen, ausschließlich individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für unsere Patienten reserviert. Wir legen dabei großen Wert auf die Einhaltung von genauen Terminen für Ihre Therapiesitzungen, um Ihnen in der Regel Wartezeiten von mehr als 10 Minuten zu ersparen. Um eine pünktliche Behandlung sowohl für Sie als auch für die anderen Patienten sicherzustellen, möchten wir Sie höflich bitten, uns frühzeitig über jeden Termin zu informieren, den Sie nicht wahrnehmen können. Eine Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erforderlich. In diesem Fall übernehmen wir den Einkommensausfall, der entsteht, da die Krankenkassen den Therapiepraxen während der Ausfallzeit keine Vergütung zahlen. Sie können dies persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular tun. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir sind rund um die Uhr, auch am Wochenende, über diese Optionen erreichbar. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht oder weniger als 24 Stunden im Voraus absagen, stellen wir Ihnen den Einkommensausfall privat in Rechnung. Die Höhe der Rechnung richtet sich nach der nicht gezahlten Vergütung durch die Krankenkassen, also nach der von Ihrem Arzt verordneten Therapiebehandlung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen Arheilger Physiotherapiezentrum Al Jasem
(Abdulhamid Al Jasem & Team)

 

Hinweis: Die Regelungen zur privaten In-Rechnung-Stellung bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen erfolgen gemäß §611 / §615 BGB. Hierbei ist festgelegt, dass Personen, die eine vereinbarte Leistung (die Behandlung) eines Dienstvertrags (wie der Behandlungsvertrag) nicht in Anspruch nehmen, den vereinbarten Betrag dennoch zahlen müssen.